Damit der Verein unabhängig und neutral arbeiten kann, sind u.a. die folgenden Grundsätze in der Satzung verankert:
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Eine Mitgliedschaft bietet keinen Schutz vor rechtlicher Verfolgung durch den Verein.
Die Mitglieder können keinen Einfluss auf operative oder laufende Verfahren der Rechtsverfolgung nehmen.
Der Zweck des Vereins ist die Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb.